MERKBLÄTTER
Die Merkblätter geben eine Übersicht zu geltenden Bestimmungen.
GAV für temporäre Mitarbeiter
Der GAV findet Anwendung für Anstellungsverhältnisse bis zu einem Jahresgehalt von CHF 148’200. Für Einsätze mit einer Dauer von weniger als einem Jahr wird das erzielte Gehalt auf ein Jahresgehalt hochgerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf www.temptraining.ch
Weiterbildungsmöglichkeiten für temporäre Mitarbeiter
Anrecht auf Weiterbildungsentschädigungen haben temporäre Mitarbeiter welche dem GAV unterstellt sind. Weitere Informationen finden Sie auf www.temptraining.ch